
Aktuelle Energiespar-Regelung in Deutschland (2025)
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit dem 1. November 2020 regelt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Energieeffizienz von Gebäuden und hat die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt.

Wesentliche Inhalte des GEG (Stand 2025)
1. Energieeffizienzanforderungen für Neubauten
Neubauten müssen strenge energetische Standards erfüllen.
Der zulässige Primärenergiebedarf darf einen definierten Referenzwert nicht überschreiten; seit 2023 gilt hier für Neubauten i. Allg. der Effizienzhaus-55-Standard (EH55), d. h. maximal 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes.
2. Nutzung erneuerbarer Energien
Ab 1. Januar 2024 gilt: Neue Heizungen in Neubauten in neuen Baugebieten müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie). Für bestehende Gebäude gelten gestaffelte Übergangsfristen bis 2026/2028 je nach kommunaler Wärmeplanung.
3. Gebäudeautomation und Monitoring
Für größere Nichtwohngebäude sind ab dem 1. Januar 2025 Anforderungen an Gebäudeautomation, Steuerung und Überwachung der Energieverbräuche vorgeschrieben, z. B. für Heiz- und Klimaanlagen über einer bestimmten Leistung.
4. Energieausweise und Nachweise
Energieausweise müssen bei Bau, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden vorliegen und bestimmte Mindestanforderungen an Effizienz nachweisen.
Hinweis: Deutschland wird bis Mai 2026 die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umsetzen – was weitere Verschärfungen bringen kann (z. B. Energiestandards, CO₂-Ziele).
